ARTIKEL-INHALT
- Einzelunternehmen: Die Vor- und Nachteile
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die Vor- und Nachteile
- Gründungsprivilegierte GmbH
- Offene Gesellschaft (OG): Die Vor- und Nachteile
- Kommanditgesellschaft (KG): Die Vor- und Nachteile
- Wahl der Rechtsform: Rechtsanwälte und Steuerberater können helfen
Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich zuerst die Frage stellen, welche Rechtsform sich dafür am besten eignet. Denn ob Einzelunternehmen, GmbH, Kommanditgesellschaft oder Offene Gesellschaft, jede dieser Rechtsformen zieht unterschiedliche zivilrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich.
Für welche Rechtsform man sich bei einer Firmengründung entscheidet, hängt vor allem
- von der Größe des Unternehmens,
- von der Anzahl der Tochtergesellschaften,
- von den gewerberechtlichen Voraussetzungen,
- Haftungsfragen und
- der Finanzierung ab.
Einzelunternehmen: Die Vor- und Nachteile
Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Rechtsform.
Die Vorteile
- Rasche und einfache Gründung samt Gewerbeanmeldung
- Niedrige Gründungskosten: Es fallen nur die Gebühren für die Gewerbeanmeldung an.
- Unkomplizierte steuerliche Handhabung durch eine einfache Einnahmen-Ausgabe-Rechnung - sofern der Jahresumsatz 700.000 Euro nicht übersteigt.
- Der Inhaber eines Einzelunternehmens führt das Unternehmen alleine.
- Der Einzelunternehmer ist in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVS) pflichtversichert.
Die Nachteile
- Der Inhaber muss das Unternehmenskapital alleine aufbringen und
- trägt auch das Risiko alleine.
Der Einzelunternehmer haftet für Schulden, die er für das Unternehmen macht, unbeschränkt und persönlich, das bedeutet auch mit seinem Privatvermögen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
So wird eine GmbH gegründet
Diese Gesellschaftsform ist nach dem Einzelunternehmen die am häufigsten gewählte Rechtsform. Sie kann von mehreren Personen, aber auch von einer einzelnen Person gegründet werden und ist somit eine Alternative zum Einzelunternehmen. Die Gründung einer GmbH setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der schriftlich in der speziellen Form eines Notariatsaktes erfolgen muss. Die Gesellschaft selbst entsteht letztlich erst mit der Eintragung im Firmenbuch.
Vorteile einer GmbH
- Das Risiko ist auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter beschränkt.
- Die rechtliche Bindung zwischen mehreren Gesellschaftern einer GmbH ist weniger stark ausgeprägt als bei den Personengesellschaften (OG, KG).
Nachteile einer GmbH
- Eine GmbH ist im Gegensatz zum Einzelunternehmen zu strengen Rechnungslegungsvorschriften (doppelte Buchführung) verpflichtet.
- Die Kosten für die Gründung einer GmbH höher als für ein Einzelunternehmen. Um eine GmbH gründen zu können, ist dagegen ein Mindestkapital in Höhe von 35.000 Euro erforderlich, wobei allerdings bei einer Bareinlage nur die Hälfte einbezahlt werden muss.
Gründungsprivilegierte GmbH
Stammkapital beträgt 10.000 Euro
Wer den für eine GmbH nötige Mindestkapital von 35.000 Euro nicht aufbringt, hat die Möglichkeit, eine sogenannte „Gründungsprivilegierung“ zu nutzen. Das bedeutet, dass Neugründungen mit einem Stammkapital von 10.000 Euro und einer bar einzuzahlenden Einlage von nur 5.000 Euro möglich sind. Allerdings besteht die Vorgabe, spätestens nach Ablauf der Gründungsprivilegierung (10 Jahre) das Stammkapital auf 35.000 Euro der Höhe nach beziehungsweise 17.500 Euro der Einlage nach aufzustocken.
GmbHs eignen sich besonders für KMUs
GmbHs eignen sich generell besonders für Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern, die zum Teil oder alle an der Geschäftsführung beteiligt sein können und damit vor allem für Klein- und Mittelbetriebe.
Offene Gesellschaft (OG): Die Vor- und Nachteile
Voraussetzungen für die Gründung einer OG
Für diese nur verhältnismäßig selten gewählte Rechtsform sind mindestens zwei Personen nötig, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen.
Vorteile
- Dieser Vertrag ist an keine Form gebunden.
- Die Gründung ist rasch und in einfacher Form der Gründung möglich.
- Die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sind meist persönlich und weisen eine große Flexibilität auf.
Nachteil
- Ein erheblicher Nachteil einer Offenen Gesellschaft ist, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten – im Gegensatz zur GmbH - persönlich und unbeschränkt haften.
Kommanditgesellschaft (KG): Die Vor- und Nachteile
Nachteile
- Eine Kommanditgesellschaft ist eine Spezialform der Offenen Gesellschaft.
- Der Komplementär, häufig der Geschäftsführer, haftet persönlich und uneingeschränkt und damit auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
-. Die Gesellschaft braucht neben dem Komplementär mindestens einen Kommanditisten. Das birgt Konfliktpotenzial.
- Der Komplementär muss den Gewinn mit den Gesellschaftern teilen.
Je mehr Gesellschafter es in Ihrem Unternehmen gibt, desto mehr Entnahmen hat Ihr Unternehmen. Gesellschaftsform, bei der zumindest ein Gesellschafter (Kommanditist) nur beschränkt haftet.
Die Vorteile einer KG
- Hohe Kreditwürdigkeit durch die persönliche Haftung der Komplementäre.
- Gesellschaftsform, bei der zumindest ein Gesellschafter (Kommanditist) nur beschränkt haftet.
- Die Stellung des Kommanditisten ist flexibel gestaltbar. Diese kann auf eine reine Kapitalbeteiligung beschränkt sein oder aber im Unternehmen mitarbeiten, entweder in Form eines echten Dienstverhältnisses oder als Selbstständiger.
GmbH & Co KG: Die häufigste Form von KGs
Am gebräuchlichsten ist die GmbH & Co KG, eine Spezialform der KG. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.
Neben den österreichischen Gesellschaftsformen können aufgrund der Liberalisierung im Zuge der EuGH-Rechtsprechung auch ausländische Gesellschaftsformen (insbesondere Kapitalgesellschaften) in Österreich tätig werden.
Wahl der Rechtsform: Rechtsanwälte und Steuerberater können helfen
Letztlich stellt die Wahl der Rechtsform meist einen Kompromiss dar. Vor der Unternehmensgründung sollte man sich jedoch umfassend mit der Thematik auseinanderzusetzen und am besten mit Experten wie Rechtsanwälte und Steuerberater die geeignete Rechtsform finden.
Rechtsform sollte regelmäßig auf den Prüfstand
Eine einmal gefundene Rechtsform muss jedoch nicht auf Dauer das Richtige sein. So vielfältig die Gründe für die konkrete Auswahl zunächst waren, so können sich diese früher oder später durch die Entwicklung eines Unternehmens wie neu hinzugekommene Gesellschafter oder eine Vergrößerung ändern und damit auch die Anforderung an die Rechtsform.
Weitere Informationen zum Thema Unternehmensgründung erhalten Sie unter:
Dr. Georg Lugert
Rechtsanwalt
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Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor’s bewertet. Das Versicherungsunternehmen ist seit Juli 2018 Netzwerkpartner der Leitbetriebe Austria und absolvierte 2020 erfolgreich eine Re-Zertifizierung. Im selben Jahr ist die D.A.S. auch mit dem Silbernen Siegel als „Best Recruiter“ ausgezeichnet worden.
Seit 1928 steht die internationale D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in mehr als 10 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert seit 2014 als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien.
Haftungsauschluss:
Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. bzw. durch deren Partneranwälte gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend.at und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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